Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Janßen Frischdienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Mühlenweg 38, 49699 Lindern
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 200581
EUID
DEP3210.HRB200581
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 108/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wilhelm Perk
Adresse
Zum Osteresch 1, 26901 Lorup
Telefon
05954/9CC9991-0
E-Mail
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln und Haushaltsartikeln. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen oder zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Janßen Frischdienst GmbH, Mühlenweg 38, 49699 Lindern (Oldenburg), ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wilhelm Perk bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufige Insolvenzverwalters wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 108/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Janßen Frischdienst GmbH, Mühlenweg 38, 49699 Lindern (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 200581), vertr. d.: 1. Siegbert Zager, Erlenstraße 7, 49688 Lastrup, (Geschäftsführer), 2. Kevin-Dieter Aselage, Mühlenweg 38, 49688 Lastrup, (Geschäftsführer), ist a…
9 IN 108/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Janßen Frischdienst GmbH, Mühlenweg 38, 49699 Lindern (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 200581), vertr. d.: 1. Siegbert Zager, Erlenstraße 7, 49688 Lastrup, (Geschäftsführer), 2. Kevin-Dieter Aselage, Mühlenweg 38, 49688 Lastrup, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wilhelm Perk, Zum Osteresch 1, 26901 Lorup, Tel.: 05954/99991-0, Fax: 05954/99991-39, E-Mail: lorup@ra-perk.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 17.09.2025
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