Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JBS Foodcompany UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wilhelmstraße 41, 53562 St. Katharinen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26516
EUID
DET2214V.HRB26516
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 200/26
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung des Eröffnungsantrags
20.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungs-, Lebens- und Genussmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JBS Foodcompany UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren eingestellt bzw. nicht eröffnet worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 200/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JBS Foodcompany UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 41, 53562 St. Katharinen, vertr. d.: Johannes Wiemar, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der …
21 IN 200/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JBS Foodcompany UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 41, 53562 St. Katharinen, vertr. d.: Johannes Wiemar, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Neuwied eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neuwied an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 20.03.2026
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