Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JDE TRANSPORT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 745729
EUID
DEB8537.HRB745729
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 308/23
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Fristende Widerspruch
13.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der JDE TRANSPORT GmbH erfolgt die Prüfung der bis zum 13.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 13.111.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein wirksamer Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail erfolgen, sondern muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben unter Angabe des Aktenzeichens oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 308/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JDE TRANSPORT GmbH, Dieselstraße 14, 89155 Erbach, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Edward Trappit und Edward Richard Trappit
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 745729
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechts…
2 IN 308/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JDE TRANSPORT GmbH, Dieselstraße 14, 89155 Erbach, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Edward Trappit und Edward Richard Trappit
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 745729
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH
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1. Die Prüfung der bis 13.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 13.10.2025
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