Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jennif.Hair UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Saarland
Adresse
Tholeyer Straße 85, 66636 Tholey
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 104283
EUID
DEV1109.HRB104283
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
61 IN 40/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Günter Staab
Adresse
Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.07.2025 , 09:13 Uhr
Prüfungstermin
31.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Führung eines Friseurbetriebs.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jennif.Hair UG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104283, hat am 25.07.2025 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Günter Staab bestellt. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Verwalter übergegangen ist. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 31.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 40/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104283 eingetragenen Jennif.Hair UG, Brühlstraße 20, 66606 St Wendel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Manuela Tröste…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 40/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104283 eingetragenen Jennif.Hair UG, Brühlstraße 20, 66606 St Wendel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Manuela Tröster,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 21 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 40/25
Amtsgericht Saarbrücken, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 40/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104283 eingetragenen Jennif.Hair UG, Brühlstraße 20, 66606 St Wendel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Manu…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 40/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104283 eingetragenen Jennif.Hair UG, Brühlstraße 20, 66606 St Wendel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Manuela Tröster,
ist am 25.07.2025, um 09:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
61 IN 40/25
Amtsgericht Saarbrücken, 25.07.2025
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