Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jericho Gehäuse GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Unterwerk 13, 84032 Altdorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRB 5449
EUID
DED2404V.HRB5449
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
IN 529/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Haas
Adresse
Sebastianiweg 8, 84028 Landshut
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.08.2025
Widerspruchsfrist
08.09.2025
Stellungnahmefrist Vergütung
25.10.2025
Einreichungsfrist Einstellungstermin
22.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Lautsprechergehäusen und Transportkoffern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jericho Gehäuse GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Haas bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblatt 27 - 30) geprüft; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 08.09.2025. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung sowie Zuschläge in Höhe von 11,71 % (abzüglich eines Abschlags von 5 %) beantragt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 25.10.2025. Zudem wurde die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters beschlossen. Der Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO, welcher die Erörterung der Schlussrechnung sowie die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände umfasst, dient die Frist bis einschließlich 22.02.2026 zur Vorlage von Einwendungen und Anträgen im schriftlichen Verfahren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 529/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jericho Gehäuse GmbH, Am Unterwerk 13, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Lemberg Matti
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5449
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034…
IN 529/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jericho Gehäuse GmbH, Am Unterwerk 13, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Lemberg Matti
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5449
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2021-0144 FR/He
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Haas, Sebastianiweg 8, 84028 Landshut, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.06.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von BETRAG EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 11,71 % sowie einen Abschlag in Höhe von 5,00 %, mithin eine Gesamterhöhung um 6,71 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 25.06.2025 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung
Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzenDie Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.06.2025.Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- BetriebsfortführungAls Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen InsolvenzverwaltersDer Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 11,71 % sowie einen Abschlag in Höhe von 5,00 %, mithin eine Gesamterhöhung um 6,71 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 25.06.2025 wird Bezug genommen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 529/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jericho Gehäuse GmbH, Am Unterwerk 13, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Lemberg Matti
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5449
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034…
IN 529/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jericho Gehäuse GmbH, Am Unterwerk 13, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Lemberg Matti
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5449
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2021-0144 FR/He
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1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.02.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 112.062,18 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 120.000,00 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 529/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jericho Gehäuse GmbH, Am Unterwerk 13, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Lemberg Matti
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5449
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034…
IN 529/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jericho Gehäuse GmbH, Am Unterwerk 13, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Lemberg Matti
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5449
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2021-0144 FR/He
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1. Die Prüfung der bis 08.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 - 30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 529/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jericho Gehäuse GmbH, Am Unterwerk 13, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Lemberg Matti
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5449
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034…
IN 529/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jericho Gehäuse GmbH, Am Unterwerk 13, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Lemberg Matti
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5449
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sigl Rechtsanwälte, Konradweg 10, 84034 Landshut, Gz.: 14-2021-0144 FR/He
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In dem Insolvenzverfahren hat der/die Insolvenzverwalter/in die Festsetzung der Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 11,71 % (abzgl. Abschlag von 5 %) geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätesten 25.10.2025 gegeben.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 19.09.2025
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