Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jesse Trading Company UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
von-Diergardt-Straße 50, 51375 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 106264
EUID
DER3306.HRB106264
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 119/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Windelschmidt
Adresse
Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.07.2025
Aufhebung
04.02.2026
Vergütungsfestsetzung
09.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Waren aus den Bereichen Küchenartikel und -geräte, Bekleidung und verpackten, ungekühlt haltbaren Lebensmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jesse Trading Company UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70d IN 119/25 behandelt. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens ist Rechtsanwalt Sebastian Windelschmidt als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser hat sein Amt vom 21.07.2025 bis zum 04.02.2026 ausgeübt. Am 04.02.2026 hat das Gericht die am 21.07.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Zudem ist am 09.04.2026 eine Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter ergangen, wonach eine Regelvergütung von 1.000,00 € sowie eine Regelmindestvergütung von 1.400,00 € festgesetzt wurden. Die Vergütung trägt die Schuldnerin. Gegen die Festsetzung ist innerhalb von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Leverkusen, Marie-Curie-Str. 2, 51377 Leverkusen
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 106264 eingetragene Jesse Trading Company UG (haftungsbeschränkt), Von-Diergardt-Straße 50, 51375 Leverk…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Leverkusen, Marie-Curie-Str. 2, 51377 Leverkusen
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 106264 eingetragene Jesse Trading Company UG (haftungsbeschränkt), Von-Diergardt-Straße 50, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mark Jesse, Von-Diergardt-Straße 50, 51375 Leverkusen
- Schuldnerin -
I.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters von der Schuldnerin zu tragen.
II.
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Windelschmidt, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen wie folgt festgesetzt:
Vergütung X €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X€ X €
Endbetrag X €
Gründe:
Zu Ziffer I.
Die festgesetzte Vergütung trägt die Schuldnerin, da keine Gründe vorliegen, ausnahmsweise dem antragstellenden Gläubiger ganz oder teilweise die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen aufzuerlegen.
Zu Ziffer II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 21.07.2025 bis zum 04.02.2026 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug X €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach X €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 1 000,00 € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der geringere Regelsatz, da der vorläufige Insolvenzverwalter nur diesen geltend macht.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.04.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 eingesehen werden.
70d IN 119/25
Amtsgericht Köln, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 106264 eingetragenen Jesse Trading Company UG (haftungsbeschränkt), Von-Diergardt-Straße 50, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn M…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 106264 eingetragenen Jesse Trading Company UG (haftungsbeschränkt), Von-Diergardt-Straße 50, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mark Jesse, Von-Diergardt-Straße 50, 51375 Leverkusen
Geschäftszweig: der Handel mit Waren aus den Bereichen Küchenartikel und -geräte, Bekleidung und verpackten, ungekühlt haltbaren Lebensmitteln
sind die am 21.07.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 04.02.2026 aufgehoben worden.
70d IN 119/25
Amtsgericht Köln, 04.02.2026
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