Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jini in the bottle UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Königsallee 41b, 37081 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 206307
EUID
DEP2204.HRB206307
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 11/26 GOE
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
30.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erlaubnisfreier Import, Export und Handel mit Waren aller Art für den täglichen Bedarf, insbesondere der erlaubnisfreie Import, Export und Handel mit Haushaltswaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jini in the bottle UG (haftungsbeschränkt) ist am 30.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung, die zuvor ergangen waren, sind am selben Tag aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 11/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Jini in the bottle UG (haftungsbeschränkt), Königsallee 41b, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206307), vertr. d.: Jin Luca Gauhar, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung v…
74 IN 11/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Jini in the bottle UG (haftungsbeschränkt), Königsallee 41b, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206307), vertr. d.: Jin Luca Gauhar, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 30.04.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 11/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jini in the bottle UG (haftungsbeschränkt), Königsallee 41b, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206307), vertr. d.: Jin Luca Gauhar, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.04.2026 mangels Masse abgewiesen word…
74 IN 11/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jini in the bottle UG (haftungsbeschränkt), Königsallee 41b, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 206307), vertr. d.: Jin Luca Gauhar, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 30.04.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 30.04.2026
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