Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jinocom UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 15505
EUID
DER2713.HRB15505
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
88 IN 1006/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Gehlen
Adresse
Hafenweg 19, 48155 Münster
Telefon
0251/93313900
Termine & Fristen
Eröffnung
14.01.2025 , 14:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.03.2025
Niederlegung Unterlagen
31.03.2025
Masseunzulänglichkeit
08.04.2025
Berichtstermin
14.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jinocom UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15505, wird vom Amtsgericht Münster bearbeitet. Am 08.04.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt gemäß den §§ 208 bis 210 InsO.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jinocom UG (haftungsbeschränkt) wurde am 14.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Gehlen ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 24.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jinocom UG (haftungsbeschränkt) wurde am 14.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Gehlen ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 24.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 14.04.2025. Spätestens ab dem 31.03.2025 werden die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters zur Einsicht niedergelegt. Am 08.04.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1006/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15505 eingetragenen Jinocom UG (haftungsbeschränkt), Fuggerstraße 15, 48165 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia Siewert, Kleine Breikamp 35, 4…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1006/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15505 eingetragenen Jinocom UG (haftungsbeschränkt), Fuggerstraße 15, 48165 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia Siewert, Kleine Breikamp 35, 48163 Münster
ist am 08.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
88 IN 1006/24
Amtsgericht Münster, 08.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1006/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15505 eingetragenen Jinocom UG (haftungsbeschränkt), Fuggerstraße 15, 48165 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia Siewert, Kleine Breikamp 35, 48163 Münster
wird wegen Za…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1006/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 15505 eingetragenen Jinocom UG (haftungsbeschränkt), Fuggerstraße 15, 48165 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia Siewert, Kleine Breikamp 35, 48163 Münster
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.01.2025, um 14:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Gehlen, Hafenweg 19 , 48155 Münster, Telefon: 0251/93313900, Fax: 025193313901.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 14.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 31.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
88 IN 1006/24
Münster, 14.01.2025
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