Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 17817
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Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 17817
EUID
DER3101.HRB17817
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 108/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
15.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JIT - Pack International UG (haftungsbeschränkt) ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Amtsgericht Aachen hat den Beschluss zur Aufhebung des Verfahrens erlassen. Gegen diesen Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abzugeben. Sie muss binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt zwischen tatsächlicher Zustellung und öffentlicher Bekanntmachung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 108/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 17817 eingetragenen JIT - Pack International UG (haftungsbeschränkt), Industriestr. 47, 52525 Heinsberg, vertr. d. d. Gf.
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 In…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 108/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 17817 eingetragenen JIT - Pack International UG (haftungsbeschränkt), Industriestr. 47, 52525 Heinsberg, vertr. d. d. Gf.
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 108/15
Amtsgericht Aachen, 15.06.2026
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