Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JMS-Kunststofftechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Naumburger Straße 24, 06667 Stößen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 7679
EUID
DEW1215.HRB7679
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
362/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Jan Meißel
Adresse
Tauchaer Straße 2, 06679 Hohenmölsen
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
08.07.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung an Unternehmen, Wertgegenständen und Vermögensanlagen sowie Herstellung, Vertrieb und Produktion von Kunststoffteilen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JMS-Kunststofftechnik GmbH ist eröffnet. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird auf den 08.07.2026 um 10:00 Uhr im Justizzentrum in Halle (Saale) bestimmt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer zur Abgeltung von Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung. Der Vergleich sieht Zahlungen in monatlichen Raten vor und beinhaltet einen Erlass des Restbetrags bei vollständiger Zahlung einer Teilsumme bis zum 01.01.2030. Die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 362/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JMS-Kunststofftechnik GmbH, Naumburger Straße 24, 06667 Stößen (AG Stendal, HRB 7679), vertr. d.: Jan Meißel, Tauchaer Straße 2, 06679 Hohenmölsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 0…
59 IN 362/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JMS-Kunststofftechnik GmbH, Naumburger Straße 24, 06667 Stößen (AG Stendal, HRB 7679), vertr. d.: Jan Meißel, Tauchaer Straße 2, 06679 Hohenmölsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 08.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Zustimmung zu dem vor dem Landgericht Halle (Saale), Az. 8 O 22/25, am 12.05.2026 geschlossenen Vergleich über die Abgeltung der gegenüber dem Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, Herrn Jens Meißel ermittelten Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 160.972,72 Euro in monatlichen Raten zu je 250,00 Euro. Für den Fall, dass Herr Meißel bis zum 01.01.2030 einen Betrag in Höhe von insgesamt 10.000,00 Euro gezahlt hat, wird ihm der noch offene Restbetrag erlassen.
Der Vergleich ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes - Insolvenzabteilung - einsehbar.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 20.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.