Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jobst Elektronik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRB 1399
EUID
DEM1710.HRB1399
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 11/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathern
Kanzlei
brinkmann-partner.de
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.01.2020
Forderungsanmeldefrist
14.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Elektronikteilen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Jobst Elektronik GmbH ist die vorläufige Verwaltung am 28.01.2020 angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner hat im Verfahren Tätigkeiten wie die Fortführung des Betriebes für etwa zwei Monate sowie Sanierungsbemühungen durchgeführt. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden in mehreren Beschlüssen festgesetzt, wobei zuletzt Zuschläge aufgrund überdurchschnittlicher Anforderungen (Anfechtungsansprüche, Prüfung von Aussonderungsrechten) bestätigt wurden. Das Verfahren ist fortgeschritten: Die Schlussverteilung ist am 14.08.2025 als Stichtag für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorgesehen. Die Schlussverteilung ist bereits genehmigt, wobei der verfügbare Massebestand 186.318,97 Euro beträgt und Forderungen in Höhe von 2.435.904,51 Euro zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 11/20. In dem Insolvenzverfahren Jobst Elektronik GmbH, Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar (AG Wetzlar, HRB 1399), vertr. d.: Andreas Strauß, Döringweg 10, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festg…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 11/20. In dem Insolvenzverfahren Jobst Elektronik GmbH, Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar (AG Wetzlar, HRB 1399), vertr. d.: Andreas Strauß, Döringweg 10, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden.
1. XXX Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV i.V.m. § 2 Abs. II InsVV
2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. XXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 28.01.2020 angeordnet. Nach § 63 Abs. 3 InsO wird die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Berechnungsmasse in Höhe von 325.728,69 Euro ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von XXX Euro. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil in Höhe von 25 % zu.
Gemäß § 11 Abs. 3 InsVV sind bei der Festsetzung jedoch Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Demnach sind je nach den Besonderheiten des Einzelfalles Erhöhungen, Zu- oder Abschläge gerechtfertigt (§§ 10, 3 InsVV).
Die Erhöhung der Regelvergütung von 25 % auf 43,08 % ist dadurch geboten, dass
* eine Fortführung des Betriebes für die Dauer von etwas mehr als 2 Monaten mit 16Mitarbeitern stattfand.
Bei der Berechnung des Anteils der Erhöhung wurde im Rahmen einer Vergleichsberechnung die Erhöhung der Teilungsmasse mit berücksichtigt.
* Vorbereitungen einer übertragenden Sanierung nebst Sanierungsbemühungen erfolgten
Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters Bezug genommen.
Die Erhöhung der Vergütung hält auch einer Gesamtschau stand.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört und gab keine Stellungnahme dazu ab.
Die Auslagen und die Mehrwertsteuer waren antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 28.03.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren Jobst Elektronik GmbH, Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar (AG Wetzlar, HRB 1399), vertr. d.: Andreas Strauß, Döringweg 10, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt.
1. XXX Euro N…
3 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren Jobst Elektronik GmbH, Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar (AG Wetzlar, HRB 1399), vertr. d.: Andreas Strauß, Döringweg 10, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt.
1. XXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXX Euro um 30 % erhöht zuzüglich
3. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
4. XXX Euro Auslagen zuzüglich
5. XXX Euro Auslagenersatz gemäß § 4 Abs. II InsVV
6. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
7. XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de wird gestattet, diesen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 281.640,60 Euro ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV berechnet sich hieraus eine Vergütung in Höhe von XXX Euro.
Mit der vorgenannten Regelvergütung ist allerdings nur die Mühewaltung in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten.
Das vorliegende Verfahren ist jedoch gemessen an dem an dem AG Wetzlar anhängigen Verfahren was die Anforderungen an die Insolvenzverwaltung, Verfahrensdurchführung, Dauer und den Schwierigkeitsgrad angehet als überdurchschnittlich zu bewerten, so dass Zuschläge zur Regelvergütung gerechtfertigt sind.
Die Erhöhung der Regelvergütung um 30 % ist dadurch geboten, dass
* Anfechtungsansprüche mit langwierigen Vergleichsverhandlungen geltend gemacht wurden.
Dies wurde eine Vergleichsberechnung durchgeführt, die zu einer kleinen Minderung des Zuschlagssatzes führte.
* die Prüfung und Zuordnung der Aus- und Absonderungsrechte durch zu führen waren.
* die Archivierung der Geschäftsunterlagen durch den Insolvenzverwalter erfolgte
Auf die ausführliche Begründung des Insolvenzverwalters in seinem Antrag vom 6.05.2024 und 05.02.2025 wird Bezug genommen.
Die Erhöhung hält auch der Gesamtschau der Tätigkeiten im Insolvenzverfahren stand.
Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter gemäß § 8 InsO das Zustellungswesen übertragen.
Die Kosten für diese Zustellungen bei dem Insolvenzverwalter fallen nicht unter die Auslagenpauschale des § 8 InsVV, sondern sie sind nach § 4 II InsVV in Höhe der sächlichen Auslagen und des personellen Mehraufwandes gesondert zu vergüten. Ein Aufwand pro Zustellung von 3,00 Euro für die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses und von 2,50 Euro für die übrigen Zustellungen ist ersatzfähig.
Die Vergütung nebst Auslagen und Mehrwertsteuer war wie beantragt festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 11/20 : In dem Insolvenzverfahren Jobst Elektronik GmbH, Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar (AG Wetzlar, HRB 1399), vertr. d.: Andreas Strauß, Döringweg 10, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist …
3 IN 11/20 : In dem Insolvenzverfahren Jobst Elektronik GmbH, Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar (AG Wetzlar, HRB 1399), vertr. d.: Andreas Strauß, Döringweg 10, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 14.04.2025.
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet, § 5 II InsO.
Gläubiger können bis zum 14.04.2025 bei dem Insolvenzgericht Wetzlar, Wertherstr. 1,2, 35578 Wetzlar, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben, Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse stellen.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündigung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 11/20 Jobst Elektronik GmbH, Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar (AG Wetzlar, HRB 1399), vertr. d.: Andreas Strauß, Döringweg 10, 35745 Herborn, (Geschäftsführer):
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jobst Elektronik GmbH, Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar, wurde die Schlussverteilung genehmigt.
Der für die Massever…
3 IN 11/20 Jobst Elektronik GmbH, Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar (AG Wetzlar, HRB 1399), vertr. d.: Andreas Strauß, Döringweg 10, 35745 Herborn, (Geschäftsführer):
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jobst Elektronik GmbH, Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar, wurde die Schlussverteilung genehmigt.
Der für die Masseverteilung verfügbare Massebestand beträgt derzeit € 186.318,97.
Hiervon abzuziehen sind die Verbindlichkeiten gem. § 54 InsO.
Ferner sind zu berücksichtigen Forderungen gem. § 38 InsO in Höhe von € 2.435.904,51.
Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar zur Geschäftsnummer 3 IN 11/20 aus.
Amtsgericht Wetzlar, 04.11.2024
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