Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 28587
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Insolvenzprofil
JobTec Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 28587
EUID
DER1202.HRB28587
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 59/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Rhode
Adresse
Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
Telefon
0203/41829880
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2025 , 07:00 Uhr
Berichtigung Anmeldefrist
09.06.2025
Forderungsanmeldefrist
30.06.2025
Einsicht Forderungsliste
10.07.2025
Berichtstermin
21.07.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
21.07.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen und Kfz-Zubehör, Betrieb einer Kfz- und mechanischen Werkstatt sowie die Industriereinigung und jegliche Tätigkeit mit Luftförderanlagen und Hochdruckgeräten, der Betrieb von mobilen Luftförderanlagen, die Durchführung von technischen Dienstleistungen, insbesondere durch Einsatz von Spezialgeräten zum Absaugen und Verblasen von Stoffen jeder Art sowie der Betrieb und Handel im Zusammenhang mit den vorgenannten Geschäften, Industriereinigung und lndustrieentsorgung. Mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JobTec Service GmbH ist am 01.06.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 620 IN 59/25, 620 IN 1090/25 und 620 IN 847/25 verbunden. Rechtsanwalt Holger Rhode ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die ursprüngliche Anmeldefrist für Forderungen war der 21.07.2025, wurde jedoch durch Berichtigung vom 09.06.2025 auf den 30.06.2025 korrigiert. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, Berichtstermin und Prüfungstermin ist für den 21.07.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Duisburg angesetzt. Dort sollen auch über die Person des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Die Forderungsliste wird ab dem 10.07.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 59/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28587 eingetragenen JobTec Service GmbH, Essener Straße 2 - 24, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Meyer, AmWelschenhof 2, 47138 Duisburg
wird wegen Zah…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 59/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28587 eingetragenen JobTec Service GmbH, Essener Straße 2 - 24, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Meyer, AmWelschenhof 2, 47138 Duisburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.06.2025, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 620 IN 59/25 und 620 IN 1090/25 und 620 IN 847/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg, Telefon: 0203/41829880.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 21.07.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 2. Etage, Sitzungssaal C215.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C201 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
UniCredit Bank - HypoVereinsbank, Martin-Luther-Platz 32, 40212 Düsseldorf,
BIC: HYVEDEMM414,
IBAN DE65 3022 0190 0044 7978
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
620 IN 59/25
Duisburg, 01.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 59/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28587 eingetragenen JobTec Service GmbH, Kiffward 20 - 23, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Meyer, AmWelschenhof 2, 47138 Duis…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 59/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28587 eingetragenen JobTec Service GmbH, Kiffward 20 - 23, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Meyer, AmWelschenhof 2, 47138 Duisburg
wird der Beschluss vom 01.06.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Anmeldefrist der
30.06.2025
ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Duisburg, 09.06.2025 Amtsgericht
Englisch Richterin am Amtsgericht
620 IN 59/25
Amtsgericht Duisburg, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 59/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28587 eingetragenen JobTec Service GmbH, Kiffward 20 - 23, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Meyer, AmWelschenhof 2, …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 59/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28587 eingetragenen JobTec Service GmbH, Kiffward 20 - 23, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Meyer, AmWelschenhof 2, 47138 Duisburg
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Henningsmeier, Osdorfer Landstr. 230, 22549 Hamburg,
ist am 11.04.2025, um 13:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 59/25
Amtsgericht Duisburg, 11.04.2025
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