Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JOEL Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Berliner Straße 223, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 52711
EUID
DEM1114.HRB52711
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 829/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Eliza Kryc
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/ 98 29 2 - 12
Termine & Fristen
Eröffnung
21.01.2026 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.02.2026
Berichtstermin
09.03.2026
Prüfungstermin
09.03.2026
Gläubigerversammlung
09.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung bei diesen, Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Dritte sowie die gewinnbringende Anlage von Kapitalmitteln der Gesellschaft.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 21.01.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JOEL Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eliza Kryc bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 16.02.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung ist der 09.03.2026. Bis zu diesem Stichtag sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensangelegenheiten bei Gericht einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 829/25 Am 21.01.2026 um 10:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des JOEL Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Berliner Str. 223, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52711),
vertreten durch:
Dennis Marc Nowak, als GF d. F…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 829/25 Am 21.01.2026 um 10:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des JOEL Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Berliner Str. 223, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52711),
vertreten durch:
Dennis Marc Nowak, als GF d. Fa. JOEL Beteiligungsgesellschaft UG, Am Obereichen 20, 64832 Babenhausen, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eliza Kryc, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/ 98 29 2 - 12, Fax: 0641/ 98 29 2 - 16, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 16.02.2026 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 09.03.2026.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.01.2026
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