Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gutenbergstraße 1, 47443 Moers
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRA 1974
EUID
DER1304.HRA1974
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
43 IN 10/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
07.05.2024 , 11:00 Uhr
Stichtag schriftliche Erklärungen
16.01.2026 , 24:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Kleve hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2025 die Anordnung aufgehoben, das Verfahren mündlich durchzuführen, und die Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für die Abgabe schriftlicher Erklärungen durch die Gläubiger ist auf den 16. Januar 2026 festgelegt. Der Insolvenzverwalter beantragt die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundbesitzes in Moers. Zuvor hatte das Gericht bereits am 22. März 2024 einen Termin für eine Gläubigerversammlung am 7. Mai 2024 bestimmt, um über die Zustimmung zur Rückabwicklung einer Kaufvereinbarung vom Dezember 2017 zu beschließen. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung des Insolvenzverwalters jeweils als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1974 eingetragenen Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1974 eingetragenen Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5044 eingetragene Wiefelspütz-Druck GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ebner Stolz Mönning Bachem, Holzmarkt 1, 50676 Köln
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
II.
wird die Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Stichtag zur Abgabe schriftlicher Erklärungen durch die Gläubiger, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, wird bestimmt auf
Freitag, den 16. Januar 2026.
Bis zu diesem Stichtag - 24:00 Uhr - können die Insolvenzgläubiger schriftliche Stellungnahmen - insbesondere Zustimmungs- oder Ablehnungserklärungen - zu folgendem Antrag des Insolvenzverwalters beim Amtsgericht Kleve - Insolvenzgericht - einreichen:
Der Insolvenzverwalter beantragt die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundbesitzes unter der Anschrift Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, eingetragen beim Amtsgericht Moers im Grundbuch von Repelen unter 3132.
Maßgebend für die rechtzeitige Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist der Eingang des Schriftsatzes beim Amtsgericht Kleve.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters auf Einberufung einer Gläubigerversammlung nebst Beschlussantrag vom 9. Dezember 2025 verwiesen.
Der Antrag des Insolvenzverwalters mit den Gründen zur Beschlussvorlage und der notarielle Kaufvertrag können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 eingesehen werden.
Sofern eine Stellungnahme durch einen Gläubiger abgegeben wird, sollte diese einen Beschlussvorschlag (Zustimmung oder Ablehnung der durch den Insolvenzverwalter beabsichtigten Rechtshandlung) enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. In diesem Falle gilt die Zustimmung zu der vorstehend genannten, besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
43 IN 10/22
Amtsgericht Kleve, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1974 eingetragenen Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 10/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1974 eingetragenen Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5044 eingetragene Wiefelspütz-Druck GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ebner Stolz Mönning Bachem, Holzmarkt 1, 50676 Köln
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über folgende Rechtshandlung des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO):
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss und der Durchführung der zwischen dem Insolvenzverwalter, der Blank GmbH & Co. KG, Herrn Dr. Christian Scholz und Herrn Hans-Dieter Holthuis abgeschlossenen Vereinbarung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages Dr. Martin Koenen/Moers vom 29. Dezember 2017, Az. 2054/17 K ("Rückabwicklungsvereinbarung") zu.
bestimmt auf
Dienstag, 07.05.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Sitzungssaal C -9 (Untergeschoss).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), gilt die Zustimmung zur genannten Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 10/22
Amtsgericht Kleve, 22.03.2024
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