Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 10858
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Johann Lung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 10858
EUID
DET2210V.HRB10858
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 136/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261-304790
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.02.2025
Berichtstermin
20.02.2025 , 15:00 Uhr
Prüfungstermin
20.02.2025 , 15:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Johann Lung GmbH ist am 01.01.2025 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Mayen eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Die Forderungen der Gläubiger sind bis zum 06.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Ein gemeinsamer Berichtstermin und Prüfungstermin ist für den 20.02.2025 um 15:00 Uhr im Saal 220 des Amtsgerichts Mayen angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Beibehaltung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters sowie über verschiedene Angelegenheiten gemäß §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162 und 271 InsO entschieden. Dazu gehören die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Fortführung oder Stillegung des Geschäftsbetriebs sowie die Veräußerung der Masse.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 136/24.
Über das Vermögen Johann Lung GmbH, geboren am 21.11.1991, Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 10858),
vertreten durch: Sarah Christina Brötz, Nachtigallenweg 25, 56729 Ettringen (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Jakob Eich, Bubenheimer Bann 8, …
Geschäfts-Nr.: 7 IN 136/24.
Über das Vermögen Johann Lung GmbH, geboren am 21.11.1991, Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 10858),
vertreten durch: Sarah Christina Brötz, Nachtigallenweg 25, 56729 Ettringen (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Jakob Eich, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, wird am 01.01.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 06.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO.)
Berichtstermin am Donnerstag, 20.02.2025, 15:00 Uhr, Saal 220, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten,
welche da sind:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte, hier insbesondere die Veräußerung des Geschäftsbetriebes als Ganzes an die Antriebstechnik Saftig GmbH in Plaidt (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
* Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Prüfungstermin am Donnerstag, 20.02.2025, 15:00 Uhr, Saal 220, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Amtsgericht Mayen, 03.01.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 136/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Johann Lung GmbH, Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 10858), vertr. d.: 1. Markus Giel, Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim, (Geschäftsführer), 2. Thomas Giel, Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim, (Geschäftsführer), ist am 16.10.2024 um …
7 IN 136/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Johann Lung GmbH, Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 10858), vertr. d.: 1. Markus Giel, Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim, (Geschäftsführer), 2. Thomas Giel, Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim, (Geschäftsführer), ist am 16.10.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 16.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.