Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 10190
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jomaa, Hasan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Seufertstr. 51, 53173 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRA 10190
EUID
DER3201.HRA10190
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 25/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen
Adresse
Oxfordstr. 2, 53111 Bonn
Termine & Fristen
Eröffnung
25.02.2026 , 09:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.04.2026
Prüfungstermin
22.05.2026
Prüfungstermin
29.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Hasan Jomaa, Inhaber der Firma WEISSE STERNE Gebäudereinigung e.K., ist am 25.02.2026 um 09:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge des Schuldners sowie eines Gläubigers. Zugleich wurden die Verfahren 99 IN 25/26 und 99 IN 239/25 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.04.2026. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet am 22.05.2026 statt, der zugleich als erste Gläubigerversammlung dient. Für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen ist ein besonderer Prüfungsstichtag auf den 29.07.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 25/26
Über das Vermögen
des Herrn Hasan Jomaa, geboren am 22.11.2000, Odenwaldstr. 114, 51105 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 10190 eingetragenen Firma WEISSE STERNE Gebäudereinigung e.K
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 25.02.2026, um 0…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 25/26
Über das Vermögen
des Herrn Hasan Jomaa, geboren am 22.11.2000, Odenwaldstr. 114, 51105 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 10190 eingetragenen Firma WEISSE STERNE Gebäudereinigung e.K
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 25.02.2026, um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners sowie eines am 24.11.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 99 IN 25/26 und 99 IN 239/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.05.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 21.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 25/26
Amtsgericht Bonn, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 25/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hasan Jomaa, geboren am 22.11.2000, Odenwaldstr. 114, 51105 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 10190 eingetragenen Firma WEISSE STERNE Gebäudereinigung e.K
wird angeordnet:
Die nachträgli…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 25/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hasan Jomaa, geboren am 22.11.2000, Odenwaldstr. 114, 51105 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 10190 eingetragenen Firma WEISSE STERNE Gebäudereinigung e.K
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 25/26
Amtsgericht Bonn, 17.06.2026
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