Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jordan, Dirk
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Brabrinke 14, 30519 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 205372
EUID
DEP2305.HRA205372
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 318/26 - 8 -
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.04.2026 , 11:34 Uhr
Erteilung Einzelermächtigung
29.04.2026
Eröffnung des Verfahrens
01.07.2026 , 10:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.08.2026
Prüfungstermin
07.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen des Dirk Jordan, der als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Maler Jordan Fachbetrieb e. K." selbstständig tätig ist, wurde am 24.04.2026 um 11:34 Uhr das Verfahren der vorläufigen Verwaltung angeordnet. Mit dieser Anordnung ist die Verfügungsbefugnis des Schuldners eingeschränkt; Verfügungen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack bestellt worden. Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Am 29.04.2026 wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Jordan, der als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Maler Jordan Fachbetrieb e. K." tätig ist, wurde am 01.07.2026 um 10:08 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet. Zuvor war bereits am 24.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Jordan, der als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Maler Jordan Fachbetrieb e. K." tätig ist, wurde am 01.07.2026 um 10:08 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet. Zuvor war bereits am 24.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Manuel Sack zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 29.04.2026 erhielt der vorläufige Verwalter zusätzlich Einzelermächtigungen. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Manuel Sack als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 07.09.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen kann, sofern er seinen Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsvorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 318/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Dirk Jordan, geb. am 27.06.1955, Am Brabrinke 14, 30519 Hannover, DEUTSCHLAND, selbstständig als eingetragener Kaufmann handelnd unter der Bezeichnung "Maler Jordan Fachbetrieb e. K.", ebenda (AG Hannover, HRA 205372), ist am 24.04.2026 um 11:3…
909 IN 318/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Dirk Jordan, geb. am 27.06.1955, Am Brabrinke 14, 30519 Hannover, DEUTSCHLAND, selbstständig als eingetragener Kaufmann handelnd unter der Bezeichnung "Maler Jordan Fachbetrieb e. K.", ebenda (AG Hannover, HRA 205372), ist am 24.04.2026 um 11:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestraße 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511 22889-0, Fax: 0511 22889-222 bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 24.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 318/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Dirk Jordan, geb. am 27.06.1955, Am Brabrinke 14, 30519 Hannover, DEUTSCHLAND, selbstständig als eingetragener Kaufmann handelnd unter der Bezeichnung "Maler Jordan Fachbetrieb e. K.", ebenda (AG Hannover, HRA 205372), ist dem vorläufigen Insol…
909 IN 318/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Dirk Jordan, geb. am 27.06.1955, Am Brabrinke 14, 30519 Hannover, DEUTSCHLAND, selbstständig als eingetragener Kaufmann handelnd unter der Bezeichnung "Maler Jordan Fachbetrieb e. K.", ebenda (AG Hannover, HRA 205372), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 24.04.2026 um 11:34 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 318/26 - 8 -: Über das Vermögen des Dirk Jordan, geb. am 27.06.1955, Am Brabrinke 14, 30519 Hannover, DEUTSCHLAND, selbstständig als eingetragener Kaufmann handelnd unter der Bezeichnung "Maler Jordan Fachbetrieb e. K.", ebenda (AG Hannover, HRA 205372), ist am 01.07.2026 um 10:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröf…
909 IN 318/26 - 8 -: Über das Vermögen des Dirk Jordan, geb. am 27.06.1955, Am Brabrinke 14, 30519 Hannover, DEUTSCHLAND, selbstständig als eingetragener Kaufmann handelnd unter der Bezeichnung "Maler Jordan Fachbetrieb e. K.", ebenda (AG Hannover, HRA 205372), ist am 01.07.2026 um 10:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestraße 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511 22889-0, Fax: 0511 22889-222.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.07.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 318/26 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Jordan, geb. am 27.06.1955, Am Brabrinke 14, 30519 Hannover, DEUTSCHLAND, selbstständig als eingetragener Kaufmann handelnd unter der Bezeichnung "Maler Jordan Fachbetrieb e. K.", ebenda (AG Hannover, HRA 205372), wird der Schuldner Restschuldbef…
909 IN 318/26 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dirk Jordan, geb. am 27.06.1955, Am Brabrinke 14, 30519 Hannover, DEUTSCHLAND, selbstständig als eingetragener Kaufmann handelnd unter der Bezeichnung "Maler Jordan Fachbetrieb e. K.", ebenda (AG Hannover, HRA 205372), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 02.07.2026
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