Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Josef PIEGSA Heizung-Lüftung-Sanitär KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Robert-Schumann-Str. 35, 67304 Eisenberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kaiserslautern HRA 30617
EUID
DET3201V.HRA30617
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
55/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Josef Piegsa
Adresse
Robert-Schumann-Straße 35, 67304 Eisenberg
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef PIEGSA Heizung-Lüftung-Sanitär KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Insolvenzgericht hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag zu geben. Die Frist zur Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung des Beschlusses. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat den Beschluss am 02.07.2024 verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 55/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef PIEGSA Heizung-Lüftung-Sanitär KG, Robert-Schumann-Str. 35, 67304 Eisenberg (AG Kaiserslautern, HRA 30617), vertr. d.: Josef Piegsa, Robert-Schumann-Straße 35, 67304 Eisenberg, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubig…
1 IN 55/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef PIEGSA Heizung-Lüftung-Sanitär KG, Robert-Schumann-Str. 35, 67304 Eisenberg (AG Kaiserslautern, HRA 30617), vertr. d.: Josef Piegsa, Robert-Schumann-Straße 35, 67304 Eisenberg, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Kaiserslautern, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 55/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef Piegsa Heizung-Lüftung-Sanitär KG mit Sitz in Eisengberg, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 30617), Robert-Schumann-Str. 35, 67304 Eisenberg,.gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Josef Piegsa, sind Vergütung und Auslagen des …
1 IN 55/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Josef Piegsa Heizung-Lüftung-Sanitär KG mit Sitz in Eisengberg, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 30617), Robert-Schumann-Str. 35, 67304 Eisenberg,.gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Josef Piegsa, sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 16.09.2024 festgesetzt worden.
Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 16.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.