Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JP-Autoservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 204008
EUID
DEP2507.HRB204008
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 92/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
11.03.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JP-Autoservice UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens ist die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche festgesetzt worden. Das Amtsgericht Celle hat beschlossen, das Verfahren gemäß § 207 InsO einzustellen, da die Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten nicht ausreicht. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 8.000,00 EUR geleistet wird. Als Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 11.03.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 92/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JP-Autoservice UG (haftungsbeschränkt), Ostenholzer Str. 3, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 204008), vertr. d.: Ingrid Gröning, Ostenholzer Str. 3, 29308 Winsen (Aller), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Recht…
34 IN 92/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JP-Autoservice UG (haftungsbeschränkt), Ostenholzer Str. 3, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 204008), vertr. d.: Ingrid Gröning, Ostenholzer Str. 3, 29308 Winsen (Aller), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Celle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 08.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 92/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JP-Autoservice UG (haftungsbeschränkt), Ostenholzer Str. 3, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 204008), vertr. d.: Ingrid Gröning, Ostenholzer Str. 3, 29308 Winsen (Aller), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das Verfahren soll gem. § 207 InsO eingest…
34 IN 92/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JP-Autoservice UG (haftungsbeschränkt), Ostenholzer Str. 3, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 204008), vertr. d.: Ingrid Gröning, Ostenholzer Str. 3, 29308 Winsen (Aller), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das Verfahren soll gem. § 207 InsO eingestellt werden, da die Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten nicht ausreicht.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 11.03.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 8.000,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 09.01.2024
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