Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jühlcke & Dietz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 817
EUID
DEP2408.HRB817
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 64/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Liese
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover
Telefon
0511/64200-790
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.07.2026 , 14:10 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Nachweis und Vermittlung von Grundstücksgeschäften sowie von Miet- und Pachtverträgen, Vermittlung von Versicherungs- und Darlehnsverträgen sowie Verwaltung von Wohn- und Gewerbegrundstücken und Eigentumswohnungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hildesheim hat am 07.07.2026 im Verfahren über das Vermögen der Jühlcke & Dietz GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen der Antragsgegnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 64/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jühlcke & Dietz GmbH, Wachsmuthstr. 19, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 817), vertr. d.: 1. Boris Frömke, Tossumer Weg 12, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Becker, Uhlemeyerstraße 9-11, 30175 Hannover, ist am 07.07.2026 um 14:10 U…
132 IN 64/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jühlcke & Dietz GmbH, Wachsmuthstr. 19, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 817), vertr. d.: 1. Boris Frömke, Tossumer Weg 12, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Becker, Uhlemeyerstraße 9-11, 30175 Hannover, ist am 07.07.2026 um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover, Tel.: 0511/64200-790, Fax: 0511/64200-799, E-Mail: sliese@goerg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 07.07.2026
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.