Restschuldbefreiung erteilt Sachsen-Anhalt HRA 2121

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
e.K.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Genthiner Str. 1a, 39307 Parchen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 2121
EUID
DEW1215.HRA2121

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/20
Phase
Restschuldbefreiung erteilt

Insolvenzverwalter

Name
Jürgen Negraszus
Rolle
Schuldner / Inhaber
Adresse
Bergzower Straße 33, 39307 Genthin

Termine & Fristen

Eröffnung des Insolvenzverfahrens
30.04.2020
Abtretungsfrist Ende
30.10.2025
Stichtag Prüfungstermin
03.11.2025
Restschuldbefreiung erteilt
30.12.2025

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik ist eröffnet. Im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens wurde dem Schuldner durch Beschluss vom 30.12.2025 rechtskräftig die Restschuldbefreiung erteilt. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.04.2020 Insolvenzgläubiger waren. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen. Im laufenden Verfahren wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 03.11.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Vor der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung wurde den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen gegeben. Die Abtretungsfrist endete mit dem 30.10.2025. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

7 IN 15/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik, geb. am 22.12.1949, Genthiner Str. 1 A, 39307 Genthin, wohnhaft Bergzower Straße 33, 39307 Genthin (AG Stendal, HRA 2121), vertr. d.: Jürgen Negraszus, Bergzower Straße 33, 39307 Genthin, (Inhaber), ist de…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

7 IN 15/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik, geb. am 22.12.1949, Genthiner Str. 1 A, 39307 Genthin, wohnhaft Bergzower Straße 33, 39307 Genthin (AG Stendal, HRA 2121), vertr. d.: Jürgen Negraszus, Bergzower Straße 33, 39307 Genthin, (Inhaber),…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

7 IN 15/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik, geb. am 22.12.1949, Genthiner Str. 1 A, 39307 Genthin, wohnhaft Bergzower Straße 33, 39307 Genthin (AG Stendal, HRA 2121), vertr. d.: Jürgen Negraszus, Bergzower Straße 33, 39307 Genthin, (Inhaber), wurde …

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