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Insolvenzprofil
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Beratung auf dem Sektor der Energieversorgung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Zusatzleistungen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Just Energy Germany GmbH ist die Masseunzulänglichkeit am 04.11.2021 durch Anzeige des Insolvenzverwalters eingetreten. Der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen war der 02.09.2025, wobei die Unterlagen zur Einsicht ab dem 12.08.2025 bereitgestellt wurden. Die Regelvergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Im weiteren Verlauf ist die Schlussverteilung angeordnet worden; dabei stehen Forderungen in Höhe von 440.562,97 EUR zur Verteilung, wobei ein Betrag von 13.507,99 EUR zur Verteilung zur Verfügung steht, nach Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters. Für die Stellungnahme zu den Punkten der Masseunzulänglichkeit, der Schlussrechnung und dem Schlussverzeichnis ist eine Frist bis zum 29.01.202
Originalbekanntmachung
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