Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8370
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Insolvenzprofil
K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zum Erbsenstück 17, 57223 Kreuztal
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 8370
EUID
DER2909.HRB8370
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 213/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wolfgang Breuer
Adresse
Hauptstraße 21, 51766 Engelskirchen
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
16.06.2025 , 11:00 Uhr
Fristende Stellungnahme
30.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Betreuung und Energieberatung für KFW 40 sowie KFW 60 und Passivhäuser sowie die Beteiligung an der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8168 eingetragenen H & B Hausbau GmbH & Co. KG (künftig: K & B Fenstersysteme GmbH & Co. KG) als deren persönlich haftende Gesellschafterin.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH ist beim Amtsgericht Siegen anhängig. Der Rechtsanwalt Wolfgang Breuer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurde ein Sonderinsolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thorsten Kapitza, zur Wahrnehmung der Rechte der Gläubigerin Siegerland Massivhaus GmbH & Co. KG bei der Beschlussfassung über einen Vergleich mit der Gesellschafterin Denise Becker bestellt. Ein Termin zur Gläubigerversammlung war für den 16.06.2025 angesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger betrugen 808,93 EUR, wofür eine Quote von 100% gezahlt werden konnte. Nach Vollzug der Schlussverteilung ist das Insolvenzverfahren aufgehoben worden. Hinsichtlich des Umsatzsteuererstattungsanspruchs wurde die Anordnung einer Nachtragsverteilung getroffen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena Bec…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena Becker, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gläser, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Wolfgang Breuer, Hauptstraße 21, 51766 Engelskirchen
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich des Umsatzsteuererstattungsanspruchs aus der Insolvenzverwaltervergütung wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Siegen schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 213/22
Amtsgericht Siegen, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena Becker,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gläser, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über den Abschluss eines Vergleichs mit der Gesellschafterin Denise Becker
bestimmt auf
Montag, 16.06.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
25 IN 213/22
Amtsgericht Siegen, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena Becker,
wird Rechtsanwalt Thorsten Kapitza, Weidenauer Straße 196, 57076 Siegen zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Wahrnehmung der Rechte der Gläubigerin Siegerland Massivhaus GmbH & Co. KG in der Gläubigerversammlung, in welcher über den Abschluss eines Vergleichs mit der Gesellschafterin Denise Becker entschieden werden soll. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
25 IN 213/22
Amtsgericht Siegen, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena Becker,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 808,93 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 19.541,25 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind die Masseverbindlichkeiten. Es wird eine Quote von 100% gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
25 IN 213/22
Amtsgericht Siegen, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena Becker,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gläser, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
30.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
25 IN 213/22
Amtsgericht Siegen, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8370 eingetragenen K & B Energie Beratungs- und Beteiligungs-GmbH, Rathenower Weg 11, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Magdalena Becker,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gläser, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Wolfgang Breuer, Hauptstraße 21, 51766 Engelskirchen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 14.04.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse .
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 1 Gläubigern auf . Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.09.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.
25 IN 213/22
Amtsgericht Siegen, 04.11.2025
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