Laufendes Insolvenzverfahren Nordrhein-Westfalen HRB 105259

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Insolvenzprofil

K. D. Wirtz GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dortmunder Straße 1, 51145 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 105259
EUID
DER3306.HRB105259

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 211/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Martin van Bühren
Adresse
Bochumer Straße 6, 51145 Köln
Telefon
02203 97712 50

Termine & Fristen

Antragseingang
20.05.2025
Eröffnung
07.10.2025 , 08:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.12.2025
Prüfungsstichtag
06.01.2026

Gegenstand des Unternehmens

der Garten- und Landschaftsbau.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der K. D. Wirtz GmbH ist am 07.10.2025 um 08:56 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 20.05.2025 von einer Gläubigerin ein. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin van Bühren ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.12.2025. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 06.01.2026. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 07.10.2025 wurde am 21.11.2025 wegen offenbarer Unrichtigkeit im Rubrum vorgenommen, wodurch die korrekte Handelsregisternummer HRB 105259 festgelegt wurde.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 211/25 Eröffnungsbeschluss (Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO) Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen K. D. Wirtz GmbH, Frankfurter Str. 155, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Wirt…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 211/25 Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 07.10.2025 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum in Absatz 1 und 2 richtig lautet: Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts …

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