Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K & K GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Auenweg 1, 06526 Sangerhausen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 215336
EUID
DEW1215.HRB215336
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 346/19
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch
Kanzlei
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Kleine Märkerstraße 10, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/5200111
E-Mail
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
Antragstellung Vergütung
27.02.2026
Beschluss Vergütung Festsetzung
08.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & K GmbH ist anhängig. Der verfügbare Massebestand beträgt 5.899,57 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 143.219,62 EUR zu berücksichtigen. Es soll eine Nachtragsverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme niedergelegt. Der Insolvenzverwalter hat seinen Vergütungsantrag für die Nachtragsverteilung gestellt. Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger wurden vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung aufgefordert. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Die festgesetzten Beträge für Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & K GmbH, Auenweg 1, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 215336), vertr. d.: Ivonne Korpal, Dorfstraße 52, 06528 Martinsrieth, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger Bauch für die durch Beschluss vom 25.…
59 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & K GmbH, Auenweg 1, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 215336), vertr. d.: Ivonne Korpal, Dorfstraße 52, 06528 Martinsrieth, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger Bauch für die durch Beschluss vom 25.04.2023 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & K GmbH, Auenweg 1, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 215336), vertr. d.: Ivonne Korpal, Dorfstraße 52, 06528 Martinsrieth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts…
59 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & K GmbH, Auenweg 1, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 215336), vertr. d.: Ivonne Korpal, Dorfstraße 52, 06528 Martinsrieth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 27.02.26 für die angeordnete Nachtragsverteilung, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & K GmbH, Auenweg 1, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 215336), vertr. d.: Ivonne Korpal, Dorfstraße 52, 06528 Martinsrieth, (Geschäftsführer), soll Nachtragsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hal…
59 IN 346/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & K GmbH, Auenweg 1, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 215336), vertr. d.: Ivonne Korpal, Dorfstraße 52, 06528 Martinsrieth, (Geschäftsführer), soll Nachtragsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kleine Märkerstraße 10, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/5200111, Fax: 0345/5200066, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 5.899,57 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 143.219,62 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.03.2026
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