Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 45551
EUID
DEM1201.HRB45551
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 482/19 K-17-1
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ludwig Klüber
Adresse
Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
22.07.2024
Widerspruchsfrist
05.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Projektierung und Planung von Kabelanlagen für Industrie- und Kraftwerke.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Ludwig Klüber hat die Prüfung der bis zum 22.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.08.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 482/19 K-17-1 - In dem Insolvenzverfahren KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45551),
vertreten durch:
Ludwig Klüber, Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.…
810 IN 482/19 K-17-1 - In dem Insolvenzverfahren KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45551),
vertreten durch:
Ludwig Klüber, Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
21.10.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 482/19 K-17-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45551),
vertreten durch:
Ludwig Klüber, Hohemarkst…
Amtsgericht Frankfurt am Main
21.10.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 482/19 K-17-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45551),
vertreten durch:
Ludwig Klüber, Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zustellungsauslagen EUR
Umsatzsteuer EUR
Summe EUR
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 159.401,61 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EURdie insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich übertragende Sanierung und umfangreiche Rechtsfragen des Eigenkapitalersatzes geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 35 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR 32.275,95 rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt, 21.10.24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren (810 IN 482/19 K-17-1) über das Vermögen der KAB-tec,
Gesellschaft für Kabelmanagement u. tech. Beratung mbH soll die Schlussverteilung
stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main,
Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung t…
In dem Insolvenzverfahren (810 IN 482/19 K-17-1) über das Vermögen der KAB-tec,
Gesellschaft für Kabelmanagement u. tech. Beratung mbH soll die Schlussverteilung
stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main,
Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden
Forderungen 508.252,02 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 145.969,78 €. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters Dr.
Stephan Schlegel.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 30. August 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 482/19 K-17-1 In dem Insolvenzverfahren KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45551),
vertreten durch:
Ludwig Klüber, Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für d…
810 IN 482/19 K-17-1 In dem Insolvenzverfahren KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45551),
vertreten durch:
Ludwig Klüber, Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 09.12.2024 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 21.10.2024
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