Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 30009
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Insolvenzprofil
Kaiserbau SAJ GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 30009
EUID
DET2214V.HRB30009
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 73/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Abit Celiktenyildiz
Adresse
Adolf-Saenger-Straße 29, 57078 Siegen
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
25.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiserbau SAJ GmbH ist der Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung erging am 25.06.2026 durch das Amtsgericht Betzdorf gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 73/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaiserbau SAJ GmbH, Betzdorfer Straße 177, 57567 Daaden (AG Montabaur, HRB 30009), vertr. d.: Abit Celiktenyildiz, Adolf-Saenger-Straße 29, 57078 Siegen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.06.2026 mangels Mas…
11 IN 73/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaiserbau SAJ GmbH, Betzdorfer Straße 177, 57567 Daaden (AG Montabaur, HRB 30009), vertr. d.: Abit Celiktenyildiz, Adolf-Saenger-Straße 29, 57078 Siegen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Betzdorf eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Betzdorf an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 25.06.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 11/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaiserbau SAJ GmbH, Betzdorfer Straße 177, 57567 Daaden (AG Montabaur, HRB 30009), vertr. d.: Abit Celiktenyildiz, Adolf-Saenger-Straße 29, 57078 Siegen OT Geisweid, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.07.20…
11 IN 11/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaiserbau SAJ GmbH, Betzdorfer Straße 177, 57567 Daaden (AG Montabaur, HRB 30009), vertr. d.: Abit Celiktenyildiz, Adolf-Saenger-Straße 29, 57078 Siegen OT Geisweid, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Betzdorf eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Betzdorf an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 21.07.2026
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