Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kaiserwetter Energy Asset Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hopfenmarkt 33, 20457 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 104370
EUID
DEK1101.HRB104370
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 252/20
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
06.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
das Halten und Verwalten sowie der Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien sowie allgemeine Verwaltungstätigkeiten für verbundene und andere Unternehmen und Projektentwicklung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiserwetter Energy Asset Management GmbH ist die Schlussverteilung vorgesehen. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 1.140.545,82 EUR, wobei ein Betrag von 605.391,19 EUR zur Verteilung steht. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 06.06.2025 Stellung zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der Forderungen, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 252/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104370 eingetragenen Kaiserwetter Energy Asset Management GmbH, Hopfenmarkt 33, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hanno Schoklitsch
sol…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 252/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104370 eingetragenen Kaiserwetter Energy Asset Management GmbH, Hopfenmarkt 33, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hanno Schoklitsch
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.140.545,82 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 605.391,19 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67c IN 252/20
Amtsgericht Hamburg, 09.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 252/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104370 eingetragenen Kaiserwetter Energy Asset Management GmbH, Hopfenmarkt 33, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hanno Schoklitsch
wir…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 252/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104370 eingetragenen Kaiserwetter Energy Asset Management GmbH, Hopfenmarkt 33, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hanno Schoklitsch
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.06.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 252/20
Amtsgericht Hamburg, 08.04.2025
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