Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KALE Handels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 55841
EUID
DEM1201.HRB55841
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1001/18 K-2-7
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.02.2025
Widerspruchsfrist
10.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit sowie der Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere Obst, Gemüse, Südfrüchten, Lebensmitteln und Haushaltswaren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der KALE Handels GmbH ist die bisherige Insolvenzverwalterin Dragana Gavrilovic aus wichtigem Grund gemäß §§ 292 Abs. 5, 59 InsO aus dem Amt zu entlassen. Grund hierfür ist ihr Austritt aus der Kanzlei Brinkmann & Partner, wodurch die Fortführung des Amtes nicht mehr möglich ist. Als neuer Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plath
Plathner bestellt, welcher ebenfalls in der Kanzlei tätig ist, um eine konstante und kostenneutrale Weiterbetreuung des Verfahrens sicherzustellen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KALE Handels GmbH ist eröffnet. Im Verfahrensverlauf wurde die bisherige Insolvenzverwalterin Dragana Gavrilovic auf eigenen Wunsch aus wichtigem Grund entlassen und durch Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner ersetzt, wobei die Abtretung gemäß § 287 InsO fortgilt. Das Gerich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KALE Handels GmbH ist eröffnet. Im Verfahrensverlauf wurde die bisherige Insolvenzverwalterin Dragana Gavrilovic auf eigenen Wunsch aus wichtigem Grund entlassen und durch Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner ersetzt, wobei die Abtretung gemäß § 287 InsO fortgilt. Das Gericht hat zudem angeordnet, die Prüfung der bis zum 24.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Gegenstand der Prüfung sind Forderungen, deren Höhe, Grund oder Rang bis zum 10.03.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht angefochten werden kann. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gelten die Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1001/18 K-2-7: KALE Handels GmbH, Rückertstraße 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 55841), vertreten durch: Yüksel Uloucak, Steinbach, (Geschäftsführer), wird die bisherige Insolvenzverwalterin Dragana Gavrilovic, auf eigenen Wunsch aus wichtigem Grund gemäß §§ 292 Abs. 5, 59 InsO als Insolven…
810 IN 1001/18 K-2-7: KALE Handels GmbH, Rückertstraße 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 55841), vertreten durch: Yüksel Uloucak, Steinbach, (Geschäftsführer), wird die bisherige Insolvenzverwalterin Dragana Gavrilovic, auf eigenen Wunsch aus wichtigem Grund gemäß §§ 292 Abs. 5, 59 InsO als Insolvenzverwalterin entlassen.
Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestimmt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de
Die Abtretung gemäß § 287 InsO gilt gegenüber dem neuen Insolvenzverwalter fort.
Die Laufzeit der Abtretung ändert sich nicht.
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 03.02.2025 teilte die bisherige Insolvenzverwalterin mit, dass Sie aus der Kanzlei Brinkmann & Partner ausgetreten sei und es ihr nicht mehr möglich ist das Amt als Insolvenzverwalterin auszuüben und regt an sie aus dem Amt zu entlassen. Dem Antrag war zu entsprechen. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 59 Abs. 1 InsO liegt nach Überzeugung des Insolvenzgerichts vor. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde ein Rechtsanwalt bestellt, der ebenfalls in der Kanzlei tätig ist. Er hat sich zur Übernahme des Amtes bereit erklärt. Mit der Übertragung des Amtes auf einen Insolvenzverwalter aus derselben Kanzlei ist eine konstante und kostenneutrale Weiterbetreuung des Verfahrens sichergestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1001/18 K-2-7 - In dem Insolvenzverfahren KALE Handels GmbH, Rückertstraße 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 55841),
vertreten durch: Yüksel Uloucak, Steinbach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im sch…
810 IN 1001/18 K-2-7 - In dem Insolvenzverfahren KALE Handels GmbH, Rückertstraße 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 55841),
vertreten durch: Yüksel Uloucak, Steinbach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.03.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.01.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.