Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kale & Me GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 135670
EUID
DEK1101.HRB135670
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 263/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner
Adresse
Valentinskamp 24, 20354 Hamburg
Telefon
040 - 30 99 700 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.06.2026 , 12:19 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 30.06.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Kale & Me GmbH, die Produktion und der Handel mit Nahrungsmitteln, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin ist durch ihre Geschäftsführerin Annemarie Heyl vertreten. Mit der Anordnung sind Verfügungsbeschränkungen verbunden; Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls ein Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 263/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kale & Me GmbH, Produktion und der Handel mit Nahrungsmitteln, Vorsetzen 53, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 135670), vertr. d.: Annemarie Heyl, Ulmenstraße 18e, 22299 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist am 30.06.2026 u…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 263/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kale & Me GmbH, Produktion und der Handel mit Nahrungsmitteln, Vorsetzen 53, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 135670), vertr. d.: Annemarie Heyl, Ulmenstraße 18e, 22299 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist am 30.06.2026 um 12:19 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 30 99 700 - 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67c IN 263/26
Amtsgericht Hamburg, 30.06.2026
Datenschutzhinweise:
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