Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 18534
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Insolvenzprofil
Kalenderliebe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gutenbergstraße 1, 47443 Moers
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 18534
EUID
DER1304.HRB18534
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 2/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.01.2025 , 11:32 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 00:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2025
Berichtstermin
27.05.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
27.05.2025 , 10:30 Uhr
Aufhebung
18.02.2026
Gläubigerversammlung
18.02.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion und der Vertrieb von Kalendern und Druckerzeugnissen sowie der Handel mit Werbeartikeln und die Erbringung von IT Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalenderliebe GmbH ist am 01.04.2025 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Bero-Alexander Lau ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.05.2025 anzumelden. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin finden am 27.05.2025 statt. Es liegt Masseunzulänglichkeit vor, weshalb das Verfahren mangels Masse eingestellt werden kann. Ein Termin zur weiteren Berichterstattung und Beschlussfassung über einen Schuldenbereinigungsplan ist für den 18.02.2026 bestimmt worden. Dieser Termin ist jedoch später am 04.02.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalenderliebe GmbH ist am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Bero-Alexander Lau ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.05.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalenderliebe GmbH ist am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Bero-Alexander Lau ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.05.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist am 27.05.2025 angesetzt. Es liegt bereits Masseunzulänglichkeit vor; der Termin dient auch zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung. Später wird ein weiterer Termin zur Beschlussfassung über einen Schuldenbereinigungsplan auf den 18.02.2026 bestimmt, dieser Termin ist jedoch später wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18534 eingetragenen Kalenderliebe GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen
wird d…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18534 eingetragenen Kalenderliebe GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen
wird der Termin vom 18.02.2026 aufgehoben.
49 IN 2/25
Amtsgericht Kleve, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18534 eingetragenen Kalenderliebe GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen
wird z…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18534 eingetragenen Kalenderliebe GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) Zustimmung zu einen Schuldenbereinigungsplan
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 18.02.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, 1. Etage, Sitzungssaal D 100.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
49 IN 2/25
Amtsgericht Kleve, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18534 eingetragenen Kalenderliebe GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen
ist am…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18534 eingetragenen Kalenderliebe GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen
ist am 02.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
49 IN 2/25
Amtsgericht Kleve, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 2/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18534 eingetragenen Kalenderliebe GmbH, gegründet am 16.12.2022, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen
Geschäf…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 2/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18534 eingetragenen Kalenderliebe GmbH, gegründet am 16.12.2022, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen
Geschäftszweig: Die Produktion und der Vertrieb von Kalendern und Druckerzeugnissen sowie der Handel mit Werbeartikeln und die Erbringung von IT-Dienstleistungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 00:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 27.05.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, , Sitzungssaal C -9 (Untergeschoss).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Es liegt bereits jetzt Masseunzulänglichkeit vor (§§ 208, 210 InsO). Der Termin dient auch zur Anhörung der Beteiligten zu einer Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, IBAN: DE79 3602 0030 0106 8358 74, BIC: NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
49 IN 2/25
Kleve, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18534 eingetragenen Kalenderliebe GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Es…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18534 eingetragenen Kalenderliebe GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen
Geschäftszweig: Die Produktion und der Vertrieb von Kalendern und Druckerzeugnissen sowie der Handel mit Werbeartikeln und die Erbringung von IT-Dienstleistungen
ist am 14.01.2025, um 11:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 2/25
Amtsgericht Kleve, 14.01.2025
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