Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gartnischer Weg 131, 33790 Halle (Westf.)
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 4994
EUID
DER2103.HRB4994
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 290/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau
Adresse
Marktstr. 5, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.03.2025 , 11:36 Uhr
Eröffnung
10.07.2025 , 18:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.09.2025
Berichtstermin
30.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, die Herstellung, der Vertrieb und der Service technischer Verbindungen bei industriellen Verfahren, Vorrichtungen und Gebrauchsgütern mittels kontrollierter Adhäsion an Materialoberflächen und prozesssynchronen Recycling von Material und Energie, sowie Projektierung, Herstellung, Vertrieb und Service von Prototypenwerkzeugen für Vorserienprodukte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen sowie andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand gründen, pachten oder sich an deren Unternehmen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GmbH wurde am 27.03.2025 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau bestellt worden. Am 10.07.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 09.09.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.09.2025. Unterlagen werden ab dem 16.09.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 05.08.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 290/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4994 eingetragenen kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GmbH, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Kalwar, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle
Geschä…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 290/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4994 eingetragenen kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GmbH, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Kalwar, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle
Geschäftszweig: Die Projektierung, die Herstellung, der Vertrieb und der Service technischer Verbindungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.07.2025, um 18:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 290/25
Bielefeld, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 290/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4994 eingetragenen kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GmbH, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Kalwar, Gartnischer W…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 290/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4994 eingetragenen kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GmbH, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Kalwar, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle
ist am 05.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 290/25
Amtsgericht Bielefeld, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 290/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4994 eingetragenen kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GmbH, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Kalwar, Gar…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 290/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4994 eingetragenen kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GmbH, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Kalwar, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle
Geschäftszweig: Die Projektierung, die Herstellung, der Vertrieb und der Service technischer Verbindungen
ist am 27.03.2025, um 11:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 290/25
Amtsgericht Bielefeld, 27.03.2025
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