Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kamradt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Münsterstraße 5, 59065 Hamm
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 11181
EUID
DER2404.HRB11181
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 9/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind
Adresse
Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund
Telefon
0231/1774982
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.02.2025 , 11:38 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 10:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.05.2025
Berichtstermin
17.06.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
17.06.2025 , 10:30 Uhr
Gläubigerversammlung
22.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
a) die Erstellung technischer Dokumentationen und weiterer Informationsprodukte in Print-, Online- oder weiteren Formaten als Dienstleistung, b) die Beratung bei der Einführung von Systemen zur Erfassung, Verwaltung, Publikation und Verteilung von Produktwissen, sogenannter Produktinformationssysteme oder Redaktionssysteme unter Verwendung und Anpassung marktüblicher Standartsoftware, c) Dienstleistungen im Zusammenhang mit Übersetzungen, Sprachmittlung und Sprachmanagement, d) die Durchführung von Schulungen und Seminaren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kamradt GmbH wurde am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind bestellt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 17.06.2025 angesetzt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die sanierende Übertragung des Geschäftsbetriebes auf die KAMRADT Solutions GmbH zum 01.04.2025 zu einem Kaufpreis von 25.000,00 EUR beschlossen. Am 19.05.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 22.07.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 9/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11181 eingetragenen Kamradt GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Kamradt, Richard-Wagner-Str. 30 b, 59227 Ahlen
wird…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 9/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11181 eingetragenen Kamradt GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Kamradt, Richard-Wagner-Str. 30 b, 59227 Ahlen
wird bestimmt:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 22.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- zur sanierenden Übertragung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin auf die KAMRADT Solutions GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Marco Kamradt und Mathias Heil, geschäftsansässig Münsterstraße 5, 59065 Hamm, mit Wirkung zum 1. April 2025 durch Kaufvertrag vom 1. April 2025 zu einem Kaufpreis von 25.000,00 EUR
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 18.06.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
260 IN 9/25
Amtsgericht Dortmund, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 9/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11181 eingetragenen Kamradt GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Kamradt, Richard-Wagner-Straße 30 b, 59227 Ahlen
is…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 9/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11181 eingetragenen Kamradt GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Kamradt, Richard-Wagner-Straße 30 b, 59227 Ahlen
ist am 19.05.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
260 IN 9/25
Amtsgericht Dortmund, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 9/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11181 eingetragenen Kamradt GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Kamradt,
Geschäftszweig: a) die Erstellun…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 9/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11181 eingetragenen Kamradt GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Kamradt,
Geschäftszweig: a) die Erstellung technischer Dokumentationen und weiterer Informationsprodukte in Print-, Online- oder weiteren Formaten als Dienstleistung, pp
ist am 07.02.2025, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 9/25
Amtsgericht Dortmund, 07.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 9/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11181 eingetragenen Kamradt GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Kamradt, Richard-Wagner-Str. 30 b, 59227 Ahlen
Geschäftszweig: die Erstellung…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 9/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11181 eingetragenen Kamradt GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Kamradt, Richard-Wagner-Str. 30 b, 59227 Ahlen
Geschäftszweig: die Erstellung technischer Dokumentationen und weiterer Informationsprodukte in Print-, Online- oder weiteren Formaten als Dienstleistung,
die Beratung bei der Einführung von Systemen zur Erfassung, Verwaltung, Publikation und Verteilung von Produktwissen, sogenannter Produktinformationssysteme oder Redaktionssysteme unter Verwendung und Anpassung marktüblicher Standartsoftware, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Übersetzungen, Sprachmittlung und Sprachmanagement, die Durchführung von Schulungen u. Seminaren
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 10:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund, Telefon: 0231/1774982, Fax: 02311774984.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 17.06.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
260 IN 9/25
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