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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karatbars International GmbH erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 27.10.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben. Ein wirksamer Widerspruch muss formformgerecht durch ein unterschriebenes Schreiben unter Angabe des Aktenzeichens oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Forderungen, gegen die bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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