Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kardeel Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Poststraße 33, 20354 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 159837
EUID
DEK1101.HRB159837
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 25/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jennie Best
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.01.2024 , 11:56 Uhr
Eröffnung
04.04.2024 , 10:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.05.2024
Berichtstermin
20.06.2024 , 10:20 Uhr
Prüfungstermin
20.06.2024 , 10:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind - Personalberatung - Personalvermittlung - Unternehmensberatung - Agenturleistungen für Anzeigeschaltungen und Onlinewerbung - Werbe- und Marketingleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kardeel Consulting GmbH, Hamburg, ist am 23.01.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best bestellt worden. Das Verfahren ist am 04.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag der Schuldnerin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.05.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 20.06.2024 um 10:20 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 31.05.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 25/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159837 eingetragenen Kardeel Consulting GmbH, Poststraße 33, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Wischnewski
Geschäftsz…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 25/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159837 eingetragenen Kardeel Consulting GmbH, Poststraße 33, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Wischnewski
Geschäftszweig: Personalberatung, Personalvermittlung, Unternehmensberatung, Agenturleistungen für Anzeigenschaltung und Onlinewerbung, Werbe- und Marketingleistungen
ist am 23.01.2024, um 11:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 25/24
Amtsgericht Hamburg, 23.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 25/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159837 eingetragenen Kardeel Consulting GmbH, Poststraße 33, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Wischnewski
Geschäftszweig: Personalberatung, Personalverm…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 25/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159837 eingetragenen Kardeel Consulting GmbH, Poststraße 33, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Wischnewski
Geschäftszweig: Personalberatung, Personalvermittlung, Unternehmensberatung, Agenturleistungen für Anzeigenschaltung und Onlinewerbung, Werbe- und Marketingleistungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.04.2024, um 10:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 20.06.2024, 10:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 25/24
Amtsgericht Hamburg, 04.04.2024
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