Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 6375

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Karl König Bau und Consult GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Langgasse 6, 35510 Butzbach
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 6375
EUID
DEM1405.HRB6375

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 182/17
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Name
Insolvenzverwalterin

Termine & Fristen

Beschluss Einwendungsfrist
14.04.2026
Stichtag Gläubigerversammlung / Einwendungsfrist
15.05.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
19.05.2026

Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführung, Koordinierung und Beratung im Hoch- Tief- Ingenieur- und Schlüsselfertigbau.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl König Bau und Consult GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat mit Beschluss vom 14.04.2026 eine besondere Gläubigerversammlung für den 15.05.2026 als Stichtag festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin schriftlich beim Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.300,00 EUR geleistet wird. Parallel dazu wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin gegeben. Mit Beschluss vom 19.05.2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung beträgt 28.707,35 EUR. Die Insolvenzverwalterin hat die Vergütung auf 40 % der Regelvergütung reduziert, da bei Amtsantritt ein großer Teil der Arbeiten bereits erledigt war. Die Auslagenpauschale beträgt 30 % der Regelvergütung. Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen. Rechtsmittel gegen die Vergütungsfestsetzung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

60 IN 182/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl König Bau und Consult GmbH, Langgasse 6, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 6375), vertr. d.: Sükrü Erdem, Am Kirschenberg 36b, 61239 Ober-Mörlen (Geschäftsführer) wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, …

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

60 IN 182/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl König Bau und Consult GmbH, Langgasse 6, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 6375), vertr. d.: Sükrü Erdem, Am Kirschenberg 36b, 61239 Ober-Mörlen (Geschäftsführer) wurde beschlossen: Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsc…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

60 IN 182/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karl König Bau und Consult GmbH, Langgasse 6, 35510 Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 6375), vertr. d.: Sükrü Erdem, Am Kirschenberg 36b, 61239 Ober-Mörlen (Geschäftsführer) sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Gemä…

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