Das Insolvenzverfahren Karl Wildenauer GmbH & Co. KG Werbemittel ist am 07.03.2025 um 11:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Frank Mößle (PLUTA Rechtsanwalts GmbH). Die Anmeldefrist für Forderungen endete am 19.05.2025. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endet am 17.11.2025. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 01.12.2025 Widerspruch beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 976/24 K-6-6 In dem Insolvenzverfahren Karl Wildenauer GmbH & Co. KG Werbemittel, Höchster Bahnstraße 4, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 26893),
vertreten durch:
1. kawil.de GmbH, Zuckschwerdtstraße 29, 65929 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch: 1.1. Karl…
810 IN 976/24 K-6-6 In dem Insolvenzverfahren Karl Wildenauer GmbH & Co. KG Werbemittel, Höchster Bahnstraße 4, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 26893),
vertreten durch:
1. kawil.de GmbH, Zuckschwerdtstraße 29, 65929 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch: 1.1. Karl Josef Wildenauer, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 17.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 976/24 K: In dem Insolvenzverfahren Karl Wildenauer GmbH & Co. KG Werbemittel, Höchster Bahnstraße 4, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 26893),
vertreten durch:
1. kawil.de GmbH, Zuckschwerdtstraße 29, 65929 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Karl Jo…
810 IN 976/24 K: In dem Insolvenzverfahren Karl Wildenauer GmbH & Co. KG Werbemittel, Höchster Bahnstraße 4, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 26893),
vertreten durch:
1. kawil.de GmbH, Zuckschwerdtstraße 29, 65929 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Karl Josef Wildenauer, (Geschäftsführer), wurde am 07.03.2025 um 11:47 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Dipl.-Kfm. Frank Mößle, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 976/24 K-6-6 Am 07.03.2025 um 11:47 Uhr ist das Insolvenzverfahren Karl Wildenauer GmbH & Co. KG Werbemittel, Höchster Bahnstraße 4, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 26893),
vertreten durch:
1. kawil.de GmbH, Zuckschwerdtstraße 29, 65929 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin)…
810 IN 976/24 K-6-6 Am 07.03.2025 um 11:47 Uhr ist das Insolvenzverfahren Karl Wildenauer GmbH & Co. KG Werbemittel, Höchster Bahnstraße 4, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 26893),
vertreten durch:
1. kawil.de GmbH, Zuckschwerdtstraße 29, 65929 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Karl Josef Wildenauer, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Dipl.-Kfm. Frank Mößle, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 19.05.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 02.06.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2025
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