Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 3299
EUID
DEM1502.HRB3299
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 29/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt André Zöller
Adresse
Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg
Telefon
06021 3868330
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.04.2024
Schlusstermin
18.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Karrosserie-, Lackierungs- und Kfz-Mechanikarbeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet; ein besonderer Prüfungstermin wurde auf den 05.04.2024 festgelegt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt André Zöller, hat den verfügbaren Massebestand mit 52.379,54 EUR (abzüglich noch zu berücksende Kosten und Verbindlichkeiten) sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 56.738,53 EUR angezeigt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden, wobei der Schlusstermin auf den 18.11.2025 festgesetzt ist. Die Vergütung und Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters sowie die Vergütung und Auslagen des aktuellen Insolvenzverwalters sind jeweils festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, …
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), 3. Sven Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 26.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, …
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), 3. Sven Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, …
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), 3. Sven Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des ehemaligen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, …
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), 3. Sven Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 52.379,54 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 56.738,53 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, …
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), 3. Sven Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 20 % herabgesetzt zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de wird angewiesen, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse an die Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH zu erstatten.
Berechnungsmasse: 59.057,29 €
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, …
70 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), 3. Sven Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 80 % herabgesetzt zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 65.005,56 €
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 29/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (…
70 IN 29/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karosseriebau- und Kfz-Technik Wagner GmbH, ehemals An der Wolfskaute 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 3299), vertr. d.: 1. Regina Elisabeth Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführerin), 2. Chris Jan Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), 3. Sven Seip, Heldenberger Weg 4, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Haintr. 3a, 63486 Bruchköbel, verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de ernannt worden. Nach § 57 InsO hat die Gläubigerversammlung das Recht, an Stelle des neu bestimmten Insolvenzverwalters eine andere Person zu wählen. Den Gläubigern wird hiermit Gelegenheit gegeben, bis zum 10.05.2024 (Eingang bei Gericht) entsprechende Anträge zu stellen.
Amtsgericht Hanau, 08.04.2024
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