Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Karsten Kleiner Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Haselbusch 20, 31559 Haste
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 202172
EUID
DEP2106.HRB202172
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 47/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. Jens Rüdiger
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Sutelstraße 7a, 30659 Hannover
Telefon
0511/35399160
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.06.2026 , 18:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung und Personalvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Karsten Kleiner Consulting GmbH ist am 09.06.2026 um 18:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Jens Rüdiger bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 47/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Karsten Kleiner Consulting GmbH, Am Haselbusch 20, 31559 Haste (AG Stadthagen, HRB 202172), vertr. d.: Karsten Kleiner, Am Haselbusch 20, 31559 Haste, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 um 18:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antrag…
47 IN 47/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Karsten Kleiner Consulting GmbH, Am Haselbusch 20, 31559 Haste (AG Stadthagen, HRB 202172), vertr. d.: Karsten Kleiner, Am Haselbusch 20, 31559 Haste, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 um 18:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger, Sutelstraße 7a, 30659 Hannover, Tel.: 0511/35399160, Fax: 0511/35399166, E-Mail: hannover@bosse-ruediger.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 09.06.2026
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