Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KBS Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 96704
EUID
DEF1103R.HRB96704
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Andrew Cemak
Rolle
Insolvenzverwalter (Antragsteller)
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
08.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBS Projekt GmbH, Heerstraße 24-26, 14052 Berlin (HRB 96704 B), hat der Insolvenzverwalter den Antrag auf Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gestellt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung mit der RLTY Vermögensverwaltung KG. Diese Vereinbarung umfasst die Abgeltung etwaiger Ansprüche der Schuldnerin aus dem Bauvorhaben Michendorf gegen eine Abgeltungszahlung in Höhe von 125.000,00 Euro (brutto). Das Verfahren wird im schriftlichen gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Einwendungen gegen die Beschlussfassung sind bis einschließlich 08.04.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36k IN 1257/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KBS Projekt GmbH, Heerstraße 24-26, 14052 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andrew Cemak,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 96704 B
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters w…
36k IN 1257/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KBS Projekt GmbH, Heerstraße 24-26, 14052 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andrew Cemak,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 96704 B
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung mit der RLTY Vermögensverwaltung KG, die die Abgeltung etwaiger Ansprüche der Insolvenzschuldnerin zu dem Bauvorhaben Michendorf gegen eine Abgeltungszahlung in Höhe von 125.000,00 EURO (brutto) beinhaltet
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.04.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag des Insolvenzverwalters sowie eine Abschrift der Vergleichsvereinbarung liegen jeweils in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.03.2025
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