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Insolvenzprofil
KBV - Treuhand GmbH
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 31264
EUID
DEU1308.HRB31264
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 246/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
Termine & Fristen
Aufhebung
30.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBV - Treuhand GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 246/15 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 31264 eingetragen und hat seinen Sitz in Leipzig. Gesetzlich vertreten wurde die Gesellschaft durch die Geschäftsführerin Frau Annette Kolleß. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer aus Düsseldorf bestellt. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 246/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 31264 eingetragenen KBV - Treuhand GmbH, Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annette Kolleß, Fledderweg 12, 26506 Norde…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 246/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 31264 eingetragenen KBV - Treuhand GmbH, Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annette Kolleß, Fledderweg 12, 26506 Norden
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 246/15
Amtsgericht Siegen, 30.06.2026
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