Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KBW-Unternehmsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Elisabethstraße 27, 26316 Varel
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 210358
EUID
DEP3210.HRB210358
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 22/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Shenja Schillgalis
Adresse
Stau 123, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441/2121490
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
21.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betriebswirtschaftliche Beratung von mittelständigen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBW-Unternehmsberatung UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Shenja Schillgalis hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 5.587,80 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 40.745,62 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven zur Einsichtnahme niedergelegt. Zudem wurde beschlossen, dass der Stichtag der besonderen Gläubigerversammlung der 21.05.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 500,00 EUR geleistet wird. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Berechnungsmasse für die Vergütung beträgt 9.954,29 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBW-Unternehmsberatung UG (haftungsbeschränkt), c/o Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2a, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 210358), vertr. d.: Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2A, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
D…
10 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBW-Unternehmsberatung UG (haftungsbeschränkt), c/o Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2a, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 210358), vertr. d.: Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2A, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Shenja Schillgalis, Office 118 1.Etage, Stau 123, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441/2121490, Fax: 0441/21214910, E-Mail: info@schillgalis.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 5.587,80 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 40.745,62 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBW-Unternehmsberatung UG (haftungsbeschränkt), c/o Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2a, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 210358), vertr. d.: Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2A, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der b…
10 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBW-Unternehmsberatung UG (haftungsbeschränkt), c/o Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2a, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 210358), vertr. d.: Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2A, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 21.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 500,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBW-Unternehmsberatung UG (haftungsbeschränkt), c/o Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2a, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 210358), vertr. d.: Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2A, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der In…
10 IN 22/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBW-Unternehmsberatung UG (haftungsbeschränkt), c/o Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2a, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 210358), vertr. d.: Werner Brauer, Marie-Curie-Weg 2A, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Shenja Schillgalis festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag -anteilig im Verhältnis zu den Gerichtskosten- der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.01.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 9.954,29 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 09.04.2026
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