Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 3450
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Insolvenzprofil
Keller Werkzeugbau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRA 3450
EUID
DER1504.HRA3450
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
45 IN 38/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
28.06.2024
Bekanntmachung
01.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Keller Werkzeugbau GmbH & Co. KG ist anhängig. Am 28.06.2024 ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Amtsgerichts Mönchengladbach datiert vom 01.07.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 3450 eingetragenen Keller Werkzeugbau GmbH & Co. KG, Boricher Straße 17, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsc…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 3450 eingetragenen Keller Werkzeugbau GmbH & Co. KG, Boricher Straße 17, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 6032 eingetragene Keller Verwaltungs GmbH, Broicher Straße 17, 41179 Mönchengladbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Berger, Hochfeldstraße 121, 47239 Duisburg,
ist am 28.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
45 IN 38/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 3450 eingetragenen Keller Werkzeugbau GmbH & Co. KG, Boricher Straße 17, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsc…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 38/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 3450 eingetragenen Keller Werkzeugbau GmbH & Co. KG, Boricher Straße 17, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 6032 eingetragene Keller Verwaltungs GmbH, Broicher Straße 17, 41179 Mönchengladbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Berger, Hochfeldstraße 121, 47239 Duisburg,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
45 IN 38/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 17.09.2024
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