Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kes Kes GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Markt 10, 37627 Stadtoldendorf
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 208135
EUID
DEP2408.HRB208135
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Holzminden
Aktenzeichen
10 IN 33/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Johannes Franke
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.07.2024
Prüfungstermin
17.12.2025
Einstellung
15.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, die Einrichtung und der Betrieb von Friseurgeschäften sowie der Ver- trieb von Haarpflegeprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), unter Geschäftsführung Thomas Selke, wurden verschiedene Verfahrensschritte vollzogen. Nach einer Anordnung zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist mit einem Stichtag am 25.07.2024 sowie einer weiteren Anordnung für den 17.12.2025 wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Johannes Franke festgesetzt. Das Verfahren ist am 15.05.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), vertr. d.: Thomas Selke, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das Insolvenzgericht beabsichtigt, das Insolvenzverfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die…
10 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), vertr. d.: Thomas Selke, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das Insolvenzgericht beabsichtigt, das Insolvenzverfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse einzustellen.
Daher wird Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf den 12.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.272,89 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), vertr. d.: Thomas Selke, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Johannes Franke festgesetzt worden. Gemäß …
10 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), vertr. d.: Thomas Selke, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Johannes Franke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 9.117,87 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 11,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 4 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), vertr. d.: Thomas Selke, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen …
10 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), vertr. d.: Thomas Selke, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 33/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), vertr. d.: Thomas Selke, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, (Geschäftsführer), ist am 15.05.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der…
10 IN 33/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), vertr. d.: Thomas Selke, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, (Geschäftsführer), ist am 15.05.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), vertr. d.: Thomas Selke, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen …
10 IN 33/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kes Kes GmbH, Markt 10, 37627 Stadtoldendorf (AG Hildesheim, HRB 208135), vertr. d.: Thomas Selke, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 18.11.2025
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