Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 726008
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Insolvenzprofil
KFM Wohnbau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Heiligenberger Straße 47, 88630 Pfullendorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 726008
EUID
DEB8537.HRA726008
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 80/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch
Adresse
Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.10.2025
Widerspruchsfrist
19.11.2025
Einwendungsfrist
20.03.2026
Aufhebung
23.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KFM Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die KFM Wohnbau Verwaltungs GmbH, sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Nach der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 10.10.2025 und der Widerspruchsfrist bis zum 19.11.2025 wurde das Verfahren weitergeführt. Es wurden Forderungen in einer Gesamthöhe von 425.985,73 EUR gegenüber einem Massebestand von 17.175,73 EUR festgestellt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Matthäus Rösch wurden festgesetzt. Im Rahmen der Schlussanhörung wurden Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 20.03.2026 ermöglicht. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 80/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KFM Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KFM Wohnbau Verwaltungs GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Albayrak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergeri…
10 IN 80/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KFM Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KFM Wohnbau Verwaltungs GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Albayrak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 726008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kimmig und Wittlinger, Schottenstraße 11, 78462 Konstanz, Gz.: 41/2021
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
- Insolvenzverwalter -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 80/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KFM Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KFM Wohnbau Verwaltungs GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Albayrak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergeri…
10 IN 80/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KFM Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KFM Wohnbau Verwaltungs GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Albayrak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 726008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kimmig und Wittlinger, Schottenstraße 11, 78462 Konstanz, Gz.: 41/2021
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 23.784,54 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 15 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 09.02.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 80/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KFM Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KFM Wohnbau Verwaltungs GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Albayrak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergeri…
10 IN 80/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KFM Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KFM Wohnbau Verwaltungs GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Albayrak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 726008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kimmig und Wittlinger, Schottenstraße 11, 78462 Konstanz, Gz.: 41/2021
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
- Insolvenzverwalter -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 425.985,73 EUR steht ein Betrag von 17.175,73 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 80/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KFM Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KFM Wohnbau Verwaltungs GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Albayrak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergeri…
10 IN 80/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KFM Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KFM Wohnbau Verwaltungs GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Albayrak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 726008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kimmig und Wittlinger, Schottenstraße 11, 78462 Konstanz, Gz.: 41/2021
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.03.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich vor dem Amtsgericht Hechingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 425.985,73 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 17.175,73 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 80/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KFM Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KFM Wohnbau Verwaltungs GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Albayrak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergeri…
10 IN 80/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KFM Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KFM Wohnbau Verwaltungs GmbH, Heiligenberger Str. 47, 88630 Pfullendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Albayrak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 726008
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kimmig und Wittlinger, Schottenstraße 11, 78462 Konstanz, Gz.: 41/2021
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der bis 10.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 bis 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 10.10.2025
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