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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KfT GmbH Kanzlei für Telekommunikation, ansässig in Berlin, findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO statt. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 13.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
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