Der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen; der Betrieb einer Kfz-Fachwerkstatt, insbesondere für Reparatur-, Karosserie- und Lackierungsarbeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der KFZ - Kollektiv GmbH ist die Prüfung der bis zum 03.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Am 22.04.2025 um 13:33 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kfz - Kollektiv GmbH, Frankfurt am Main, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic zur Insolvenzverwalterin bestellt und das schriftliche Verfahren …
Am 22.04.2025 um 13:33 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kfz - Kollektiv GmbH, Frankfurt am Main, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic zur Insolvenzverwalterin bestellt und das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.07.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Verwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 21.07.2025 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der bis zum 03.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 I 2 InsO). Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 17.08.2026 Widerspruch erhoben werden. Wird kein Widerspruch eingelegt, gelten die Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1748/24 K-10-6 In dem Insolvenzverfahren KFZ - Kollektiv GmbH, Lärchenstraße 67, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58330),
vertreten durch:
1. Arsoy Bünyamin, (Geschäftsführer),
2. Erdogan Arsoy, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 03.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrang…
810 IN 1748/24 K-10-6 In dem Insolvenzverfahren KFZ - Kollektiv GmbH, Lärchenstraße 67, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58330),
vertreten durch:
1. Arsoy Bünyamin, (Geschäftsführer),
2. Erdogan Arsoy, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 03.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1748/24 K-10-6 Am 22.04.2025 um 13:33 Uhr ist das Insolvenzverfahren Kfz - Kollektiv GmbH, Lärchenstraße 67, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58330) eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fa…
810 IN 1748/24 K-10-6 Am 22.04.2025 um 13:33 Uhr ist das Insolvenzverfahren Kfz - Kollektiv GmbH, Lärchenstraße 67, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58330) eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 07.07.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 21.07.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1748/24 K-33-: In dem Insolvenzverfahren Kfz - Kollektiv GmbH, Lärchenstraße 67, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58330),
vertreten durch:
Arsoy Bünyamin, (Geschäftsführer), wurde am 22.04.2025 um 13:33 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersc…
810 IN 1748/24 K-33-: In dem Insolvenzverfahren Kfz - Kollektiv GmbH, Lärchenstraße 67, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 58330),
vertreten durch:
Arsoy Bünyamin, (Geschäftsführer), wurde am 22.04.2025 um 13:33 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 22.04.2025
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