Aufhebung des Verfahrens Schleswig-Holstein HRB 2213

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Insolvenzprofil

K.H. Greve Baugeschäft GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRB 2213
EUID
DEX1321R.HRB2213

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
28 IN 95/09
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz
Adresse
Friesenweg 22, 22763 Hamburg

Termine & Fristen

Antrag Vergütungsfestsetzung
17.06.2025
Stellungnahme
24.08.2025
Beschluss Vergütungsfestsetzung
21.10.2025
Aufhebung des Verfahrens
16.06.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.H. Greve Baugeschäft GmbH in Glückstadt ist beim Amtsgericht Itzehoe anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei das Gericht einen Zuschlag von insgesamt 25 % auf die Regelvergütung genehmigt hat. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

28 IN 95/09 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. K.H. Greve Baugeschäft GmbH, Walfängerweg 7, 25348 Glückstadt - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

28 IN 95/09 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. K.H. Greve Baugeschäft GmbH, Walfängerweg 7, 25348 Glückstadt - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die E…

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