Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 102155
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Insolvenzprofil
K&H Unternehmensbeteiligungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rudolfplatz 3, 50674 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 102155
EUID
DER3306.HRB102155
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70f IN 241/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christin Malsch
Adresse
Else-Lang-Straße 1, 50858 Köln
Termine & Fristen
Eröffnung
10.04.2024 , 11:01 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.06.2024
Prüfungstermin
02.07.2024
Prüfungstermin
23.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
das Eingehen und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K&H Unternehmensbeteiligungen GmbH ist am 10.04.2024 um 11:01 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 20.11.2023 von der Schuldnerin gestellt worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christin Malsch ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 02.06.2024. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist ursprünglich auf den 02.07.2024 festgelegt worden. Dieser Termin ist später durch Beschluss vom 23.12.2025 auf den 23.03.2026 geändert worden. Bis zu diesem neuen Prüfungsstichtag müssen schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Anmeldungsunterlagen sind ab dem 23.02.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102155 eingetragenen K&H Unternehmensbeteiligungen GmbH, Max-Wallrafstr. 13A, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rüdiger Keith, Max-Wallraf-Str. …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102155 eingetragenen K&H Unternehmensbeteiligungen GmbH, Max-Wallrafstr. 13A, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rüdiger Keith, Max-Wallraf-Str. 13 a, 50933 Köln und Herrn Daniel Hessling, Paulstr. 19, 50999 Köln
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70f IN 241/23
Amtsgericht Köln, 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 241/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102155 eingetragenen K&H Unternehmensbeteiligungen GmbH, Max-Wallrafstr. 13A, 50933 Köln, frühere Anschrift: Rudolfplatz 3, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rüdiger Keit…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 241/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102155 eingetragenen K&H Unternehmensbeteiligungen GmbH, Max-Wallrafstr. 13A, 50933 Köln, frühere Anschrift: Rudolfplatz 3, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rüdiger Keith und Herrn Daniel Hessling,
Geschäftszweig: das Eingehen und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.04.2024, um 11:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Christin Malsch, Else-Lang-Straße 1, 50858 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
werden spätestens ab dem 12.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70f IN 241/23
Amtsgericht Köln, 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102155 eingetragenen K&H Unternehmensbeteiligungen GmbH, Max-Wallrafstr. 13A, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rüdiger Keith, Max-Wallraf-Str. …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102155 eingetragenen K&H Unternehmensbeteiligungen GmbH, Max-Wallrafstr. 13A, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rüdiger Keith, Max-Wallraf-Str. 13 a, 50933 Köln und Herrn Daniel Hessling, Paulstr. 19, 50999 Köln
wird der Eröffnungsbeschluss vom 10.04.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unvollständigkeit wie folgt ergänzt:
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der 02.07.2024.
Köln, 11.04.2024 Amtsgericht
70f IN 241/23
Amtsgericht Köln, 11.04.2024
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