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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Asmaa Khaddam Al-Jame ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 12.03.2024 festgestellt, dass die Schuldnerin die Restschuldbefreiung erlangt, sofern sie den Obliegenheiten gemäß den §§ 295 und 295a der Insolvenzordnung nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung nach den §§ 290, 297 bis 298 Insolvenzordnung nicht vorliegen.
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